27 Aug 2015
Ist Ihr Unternehmen barrierefrei?
Am 31.12.2015 endet die Übergangsfrist des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes: Ab Jänner 2016 müssen alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die öffentlich angeboten werden, barrierefrei sein.
Nicht nur Barrieren in Gebäuden müssen beseitigt werden, auch alle publizierten Texte, Informationen, Broschüren – ob auf Papier oder online – müssen barrierefrei zugänglich und leicht verständlich sein. Auch für Menschen mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten.
Wie gelingt das?
Informationen müssen in Leichter Sprache geschrieben werden, damit sie leicht verständlich sind. Die Leichte Sprache basiert auf einem eigenen Regelwerk und umfasst – neben Sprach- und Rechtschreibregeln – zum Beispiel auch Empfehlungen zu Layout und Grafik.
Wir haben uns auf die Übersetzung und Erstellung von Texten und Publikationen in Leichter Sprache spezialisiert und können Ihnen einen Rundum-Service anbieten.
Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Schritt in die Barrierefreiheit.